Aktuelle Informationen
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INFORMATION |
Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
zu Ihrer Information!
Achtung!
Am 07. März wird die Wasserversorgung angestellt!
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INFORMATION |
Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
Wir laden Sie recht herzlich zu unserer diesjährige Mitgliederversammlung ein.
Sie findet am Samstag den 15. März 2026 um 10:00 Uhr
in unserem Vereinshaus statt.
TAGESORDNUNG
1. Begrüßung
2. Beschlussfassung über die Tagesordnung
3. Bericht des Vorstandes 2025
4. Finanzbericht 2025
5. Bericht der Revisionskommission
6. Bericht des Vorstands über die Legislaturperiode 2022-2025
7. Diskussion zu den Berichten
8. Beschlussfassung
-Bericht des Vorstandes 2025
-Finanzbericht 2025
-Entlastung des Vorstands
9. Vorstandswahl
13. Beschlussfassung Gartenjahr 2026
-Arbeitsplan 2026
-Finanzplan 2026
-Fragen zum Arbeits- Finanzplan 2026
14. Beschlussfassung der Anträge
-Gemeinnützige Arbeitsstunden
-Garten-/Arbeitskarte 2026 (bitte nicht durchschneiden)
-Erhöhung der Ehrenamtsvergütung
Wir wünschen Ihnen und uns für 2026 viel Freude
und Erholung in Ihrem Garten und in unserem Verein.
Der Vorstand
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INFORMATION |
Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
zu Ihrer Information!
Die Zusendung der Jahresendrechnung
wird sich in diesem Jahr leider weiter verzögern.
Es fehlen noch externe Dokumente von E.ON wegen eines Sytemfehlers.
Der Vorstand
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ARBEITSEINSATZ |
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Leinenzwang für Hunde |
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden
(Hundehalterverordnung - HundehV) vom 16. Juni 2004
(GVBl.II/04, [Nr. 17], S.458)
Leinenpflicht für alle Hunde (Paragraf 3)
Für alle Hunde gilt Leinenzwang auf Veranstaltungen mit Menschenansammlungen
(z.B. öffentliche Versammlungen, Umzüge), auf Sport- und Campingplätzen, in begrenzten
öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen, in Einkaufszentren, Fußgängerzonen,
Verwaltungsgebäuden und in öffentlichen Verkehrsmitteln, sowie in Mehrfamilienhäusern
auf Zuwegen, in Treppenhäusern und in gemeinschaftlichen Räumen.
Die Hunde müssen an einer reißfesten, maximal zwei Meter langen Leine geführt werden.
Darüber hinaus dürfen Hunde gemäß (Paragraf 15 Abs. 8) des Waldgesetzes des Landes
Brandenburg im Wald nur an der Leine geführt werden.
Mitnahmeverbot (Paragraf 4)
Hunde dürfen nicht
1. auf Kinderspielplätze,
2. auf Liegewiesen, die als solche gekennzeichnet sind, und
3. in Badeanstalten sowie an als solche gekennzeichnete öffentliche Badestellen
mitgenommen werden. (Paragraf 3 Abs. 4) gilt entsprechend.
Sollte es zu einem Verstoß gegen den Leinenzwang kommen,
können Bußgelder von 30 Euro bis zu 250 Euro fällig werden.
Bei wiederholten Verstößen und entstehenden Gefahrensituationen ist schlussendlich
eine Strafe von bis zu 20.000 Euro möglich - werden jedoch nur sehr selten verhängt.
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Müllplatzordnung |
Liebe Vereinsmitglieder,
immer wieder befindet sich Sperrmüll in unseren Müllcontainern.
Dies führt nicht nur zu erhöhten Kosten, sondern kann auch dazu führen,
dass die Container nicht entleert werden.
Wir fordern die Verursacher auf dieses zu unterlassen und bitten
alle Vereinsmitglieder auf die korrekte Müllentsorgung zu achten.
Der Vorstand
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Fäkalienentsorger |
Fäkalienentsorger Firma Lehmann,
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Anbieters!
http://www.faekalienabfuhr-lehmann.repage.de/
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Parkordnung |
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