Gartenrecht (1)

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Satzung der KGV-Sonnenschein e.V
Satzungkgvsonnenschein

Vereinsrecht

Ein Verein ist eine auf Dauer geschlossene Verbindung einer größeren Personenanzahl zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks, die nach ihrer Satzung als eigenständige Institution organisiert ist, einen Gesamtnamen führt und auf einen wechselnden Mitgliederbestand angelegt ist. Es wird zwischen dem rechtsfähigen - eingetragenen - Verein und dem für die handelnden Personen risikoreichen - nichtrechtsfähigen - Verein unterschieden. Im Vereinsregister eingetragen werden kann ein Verein nur dann, wenn die Satzung bestimmte Mindestanforderungen erfällt.

Die wesentlichen Vorschriften des Vereinsrechts sind in den §§ 21-79 des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) niedergelegt.

Die Gartenordnung enthält zum Beispiel die Regeln für die Nutzung und Gestaltung der Kleingärten, sowie für das Zusammenleben in der Kleingartenanlage. Die Gartenordnung ist Bestandteil der Kleingartenpachtverträge und konkretisiert die Rechte und Pflichten der Pächter von Kleingärten.

Die Beziehungen zwischen den Kleingärtnern sind auf die gegenseitige Achtung und Unterstützung, kameradschaftliche Hilfe, Rücksichtnahme und Zuvorkommenheit im individuellen Verhalten auszurichten.

Regionale Ergänzung zur Gartenordnung des Kreisverbandes der Garten- und Siedlerfreunde Dahme-Spreewald e.V. für den Bereich der Niederlehmer Kleingartenvereine"Energie", "Sellenzugsee", "Sonnenschein", "Möllenzugsee", "Möllenzug", "Inselblick" und "Waldhöhe"

Jedes Neumitglied erhält bei Abschluß; seines Pachtvertrages eine Kopie der Gartenordnung ausgehändigt.

Kleingartenrecht in Brandenburg

Warum Naturschutz? Warum darf meine Laube nur 24 m² groß sein. Warum Grabeland? Fragen über Fragen die Fast jeden Kleingärtner bewegen. Das was jeden Interressiert (oder auch nicht) ist hier nachzulesen. Die wichtigsten Gesetze für Brandenburg.
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Aktualisiert 30.April 2009 by Admin